Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FixBau Algin

Carl-Benz-Straße 7
60314 Frankfurt am Main
Deutschland

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
FixBau Algin, Carl-Benz-Straße 7, 60314 Frankfurt am Main
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und dem Auftraggeber.

(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Beginn der Arbeiten zustande.

§3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.
(2) Änderungen, Zusatzleistungen oder Mehrarbeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich berechnet.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

§5 Ausführungsfristen

(1) Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

die Baustelle frei zugänglich ist

notwendige Strom-, Wasser- und sonstige Anschlüsse vorhanden sind

erforderliche Genehmigungen rechtzeitig vorliegen

Mehrkosten durch Verletzung dieser Pflichten trägt der Auftraggeber.

§7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die Leistung abzunehmen.
(2) Erfolgt keine Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel zunächst durch Nachbesserung zu beseitigen.

§9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung besteht für Schäden, die durch vom Auftraggeber gestellte Materialien oder Vorleistungen Dritter entstehen.

§10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

§11 Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
(2) In diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie der entgangene Gewinn gemäß § 648 BGB zu vergüten.

§12 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

§13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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